Warum die Unternehmensform einer eingetragenen Genossenschaft?

Bürgergenossenschaften verfolgen nicht nur Ziele der eignen Mitglieder, sondern stellen ihre Leistungen auch einem breiten Kreis an lokalen Akteuren zur Verfügung und leisten damit einen Beitrag für das Gemeinwesen. Sie besitzen darüber hinaus eine besondere ökonomische Grundausrichtung (finanzielle Beteiligung von Bürgern und Bürgerinnen an der Energiewende) und zeigen zudem soziale und politische Ausprägungen. Eine Genossenschaft ist demokratisch organisiert, jedes Mitglied hat genau eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Beteiligung.
Die kaufmännischen und strategischen Geschäftsprozesse einer Genossenschaft, so auch der Bergischen Bürgerenergiegenossenschaft, werden durch Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen ihres Dachverbandes einer strengen jährlichen Prüfung unterzogen. Unser Prüfverband ist der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. Frankfurt am Main
https://www.genoverband.de/
Eine eingetragene Genossenschaft (eG) besitzt drei Organe: – – Vorstand,
– Aufsichtsrat und
– General-/Vertreterversammlung.
Das Leitungsorgan ist der Vorstand, und der Aufsichtsrat ist das überwachende und beratende Organ. Die General- bzw. Vertreterversammlung dient als Parlament der Genossenschaft (Legislative).